§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages. Für Folgegeschäfte gelten sie in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Catering entweder durch Auftragserteilung oder durch Abnahme der Ware an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben, sind nicht Gegenstand des geschlossenen Vertrages, auch wenn sie zeitlich nach den AGB der Landschlachterei Tolle & Kroll GmbH übermittelt wurde und ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Eine Einbeziehung setzt die ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Landschlachterei Tolle & Kroll GmbH voraus. Mündliche Nebenabreden zu dem geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abrede, auf Einhaltung der Schriftform zu verzichten.
§ 2 Angebot und Preise
Mit Erscheinen einer neuen Cateringkarte (Jahresdatum) verlieren die älteren Preise und Angebote ihre Wirksamkeit. Unsere Preise sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend. Alle Preise verstehen sich in EURO. Unsere Preise sind Bruttopreise inklusive der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer., derzeit 7% bzw. 19%. Bei Buchung eines Catering wird grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig. Für jede Anfahrt berechnen wir eine einmalige Pauschale in Höhe von 10,00 Euro bis 15km und 20,00 Euro bis 30km, für die Endreinigung berechnen wir eine Pauschale nach Aufwand (= 5,- € pro Chafing/= 2,- € pro Platte). Gewünschtes Personal wird pro Person mit 25,00 € die Stunde berechnet und die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand im 30 Minuten-Takt.
§ 3 Versand und Lieferung
Mit der Übergabe an den Kunden, den Spediteur oder sonstige Beförderungspersonen geht die Gefahr --- auch bei frachtfreier Lieferung --- auf den Kunden über. Abnahme und Stornierungen: Der Kunde ist zur Übernahme und Abnahme der Ware verpflichtet, sobald wir die Bereitstellung angezeigt haben. Bei einer Stornierung eines bereits erteilten Auftrages, stellen wir in Rechnung: 8 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75 % // 2 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 90 % des Auftragswertes
§ 4 Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Empfang zu überprüfen. Nicht beanstandete Ware gilt als einwandfrei und vollständig geliefert.
§ 5 Haftung
Der Kunde haftet trotz Leihgebühr für Bruch, Schwund oder Beschädigung der Miet- und Leihgegenstände, solange keine mutwillige Beschädigung unserer Seite nachzuweisen ist. Der Schaden bemisst sich nach dem Einzelhandelspreis bzw. sonstigen Aufwendungen. Eine Ersatzrücknahme anderer als der verliehenen Gegenstände ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die aus Missachtung behördlicher Vorschriften oder Auflagen durch den Kunden resultieren. Für die Einholung ggf. notwendiger Genehmigungen ist der Kunde zuständig, es sei denn, dies wird ausdrücklich von uns übernommen. Auflagen hat uns der Kunde rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Zahlung, Kaution
Generell gilt für alle Geschäfte Barzahlung bei Rückgabe der mit dem Essen gelieferten Behälter bzw. Geschirrs, es sei denn, Zahlung gegen Rechnung ist ausdrücklich vereinbart. Für Miet- und Leihgegenstände ist bei Übergabe eine Kaution, die in der Höhe im Einzelfall festgesetzt wird, zu hinterlegen. Die Rückgabe der Kaution erfolgt unverzinst nach einwandfreiem Erhalt der Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Kaution wird mit Schadenersatz- und anderen offenen Forderungen verrechnet.
§ 7 Mietdauer, Rückgabe
Die Rückgabe der Miet- und Leihgegenstände muss am nächsten Werktag erfolgen. Bei Rückgabe ist auf aufgetretene Beschädigung oder Verluste hinzuweisen. Rückzahlung der Kaution und Rücknahme der Miet- und Leihgegenstände erfolgen nur in unseren Geschäftsräumen zu den dortigen Geschäftszeiten, es sei denn der Vertragsparteien haben etwas Anderes (z.B. eine kostenpflichtige Abholung usw.) schriftlich vereinbart.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Gerät der Kunde hinsichtlich einer Forderung in Verzug, sind wir diesbezüglich zur Inbesitznahme berechtigt, die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 9 Besondere Bestimmungen
Wird die Erfüllung der Auslieferung des betreffenden Vertragsteils wegen eines Streikes, höherer Gewalt, eines Fahrverbotes oder Verkehrsverbotes, auch bei Verkehrsbehinderungen durch Großveranstaltungen, unmöglich, so stellen wir die Waren und Leistungen in unseren Geschäftsräumen zur Abholung bereit und avisieren dies dem Auftraggeber umgehend. Von Lieferverpflichtungen sind wir dann befreit.
§ 10 Sorgfalt
Mit allen von uns gemieteten oder geliehenen Gegenständen, ist sorgsam und pfleglich umzugehen. Eine Überlassung an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Landschlachterei Tolle & Kroll GmbH, davon ausgenommen ist die Überlassung an Endkunden. Vertragsverhandlungen, Angebote und Kalkulationen erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen nach dem vom Kunden benannten tatsächlichen Gegebenheiten. Für die Endabrechnung ist aber immer der tatsächliche Aufwand maßgeblich; Mehr- oder Minderlieferungen werden auf der Grundlage des Angebotes nachkalkuliert. Vertragsschluss erfolgt durch mündliche oder schriftliche Bestätigung durch den Kunden.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Hildesheim.
§ 12 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
ergänzende AGB Partyservice / Catering
Um Mißverständnisse zu vermeiden, bitten wir Sie, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten s.o..
Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich nach Vereinbarung.
Andere Zahlungsvereinbarungen sind nach Absprache möglich.
Sofern die Ware nicht selbst abgeholt wird, erfolgt die Auslieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Besonderheiten, die den Lie- ferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen etc. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Ware und Leihzubehör.
Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen, bezogen auf Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden. Für Schäden, die durch höhre Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt – möglichst am ersten Werktag nach der Veranstaltung. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Tagespreis berechnet.
Fahrkostenpauschalen:
bis 15km 10,00 €
bis 30km 20,00 €
bis 60km 30 €
Stand: November 2017